Berufshaftpflicht der Steuerberater
Das Haftungsrisiko der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist durch das ständige Anwachsen der Gesetzesflut stark angestiegen. Fristversäumnisse, fehlerhafte Auskünfte oder unterlassene Hinweise auf Gesetzesänderungen können zu Vermögensschäden und Haftungsansprüchen von Klienten führen. Konkrete Beispiele sind etwa Fehler bei Umgründungen, das Nichtreagieren auf geänderte Rechtsprechungen, oder Schwierigkeiten bei der optimalen Gestaltung der Gruppenbesteuerung. Die Haftpflichtversicherung muss dafür dem Steuerberater im Falle eines Schadenersatzanspruches ausreichend Schutz bieten. Zum einen muss die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung den individuellen Bedarf des Steuerberaters in Bezug auf sein Tätigkeitsfeld decken und zum anderen den Mandantenrisiken ausreichend entsprechen.
Immer komplexere Haftungsrisiken erfordern ausreichenden Versicherungsschutz
Die Absicherung der Berufshaftpflicht nach gesetzlicher Vorgabe deckt reine Vermögensschäden in Form der Abwehr unberechtigter und der Erfüllung berechtigter Schadenersatzforderungen ab. Die Mindestsumme der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung beträgt EUR 72.673 Euro. Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung deckt jedoch keine Personen- oder Sachschäden aus der Bürohaftpflicht ab, wie beispielsweise Gebäude- und Mietsachschäden, oder den Regress einer Gebäudeversicherung bei Schäden aus eigenem Verschulden.

Empfehlungen der Aon-Risikoexperten

Erforderlich ist ein entsprechender Grundvertrag, der zumindest die gesetzlichen Vorgaben erfüllt (siehe Grafik „Grundvertrag EUR 75.000“). Dadurch sichert man sich eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme im Kammervertrag (siehe Grafik „9-fache Versicherungssumme EUR 675.000“).

Um wirklich ausreichend gegen alle relevanten Haftungsrisiken abgesichert zu sein, empfehlen wir eine optimale Ausschöpfung des Kammervertrages und die Erweiterung des Grundvertrages auf Personen- und Sachschäden. Konkret raten wir jedem Steuerberater, eine Versicherungssumme von 250.000 Euro anzusetzen. Denn Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach unbeschränkt. Auch für kleine Kanzleien gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Daraus ergibt sich eine effektive Absicherung in der Höhe von insgesamt EUR 2.430.186 Versicherungssumme (= siehe Grafik „Aon-Empfehlung“).

Wichtig ist darüber hinaus eine unbegrenzte Nachdeckung, die in der empfohlenen Berufshaftpflichtversicherung fix enthalten ist. Dies bedeutet, dass Versicherungsschutz für begangene Verstöße unabhängig davon besteht, wann der Schaden bemerkt wird. Damit ist sichergestellt, dass diesbezügliche Lücken im Versicherungsschutz nicht entstehen können; und das zeitlich unbegrenzt!

Mit welchen Kosten zu rechnen ist
Die Versicherungsprämie des neuen Aon Berufshaftpflichtproduktes für Steuerberater orientiert sich an der Umsatzhöhe. D.h. bei einem Richtwert von EUR 400.000 Jahresumsatz ergibt sich eine monatliche Prämie von ca. EUR 280 für eine Versicherungssumme von EUR 250.000.
Produktbeschreibung / Download
Aon Grundvertrag und Kammervertrag
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